Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Die Realschule

Was bietet die Realschule?

Die Realschule bietet eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Mit Blick auf eine Berufsausbildung werden berufsorientierende Inhalte in allen Fächern berücksichtigt.
 

Lernen an der Realschule

Fächer und Lernbereiche

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Herkunftssprachlicher Unterricht (freiwilliges Angebot)
  • ab Klasse 7 Wahlpflichtunterricht, der auch das Angebot einer zweiten Fremdsprache umfasst
  • an manchen Realschulen eine dritte Fremdsprache und/oder Hauswirtschaft ab Klasse 8
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde, Wirtschaft)
  • Informatik
  • Kunst, Musik, Textilgestaltung
  • Religionslehre
  • Sport

Eigene Schwerpunkte setzen

Die Schülerinnen und Schüler können ab Klasse 7 im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen. Sie wählen zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten. Dies kann die zweite Fremdsprache sein, die sie als Wahlpflichtfach bis zum Ende der Klasse 10 fortführen.

Schülerinnen und Schüler wählen ein Wahlpflichtfach aus den Angeboten der Schule aus:

  • eine zweite Fremdsprache oder
  • einen naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik oder
  • einen sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt oder
  • einen wirtschaftlichen Schwerpunkt oder
  • einen musisch-künstlerischen Schwerpunkt mit den Fächern Musik oder Kunst.

In Realschulen mit einem Hauptschulbildungsgang müssen Schülerinnen und Schüler dieses Bildungsganges das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Arbeitswelt“ wählen. Schülerinnen und Schüler des Realschulbildungsganges können dieses Fach im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten ebenfalls wählen.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben.

Da die berufliche Ausbildung der Jugendlichen oft auf den Schwerpunktfächern aufbaut, bietet es sich für viele Schülerinnen und Schüler an, ihre schulische Ausbildung an einem Beruflichen Gymnasium fortzusetzen. Das Berufliche Gymnasium greift die Schwerpunkte der Realschule in ihrem Angebot auf.

Bei ihrer Entscheidung über den weiteren Ausbildungsweg unterstützen die Realschulen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 zum Beispiel durch Hospitationen an der jeweiligen gewünschten Schulform.

Besondere Begabungen fördern

Realschulen können gezielt besondere Begabungen fördern und zusätzlich besondere Profilzweige bilden, zum Beispiel einen zweisprachigen (bilingualen), einen mathematisch­-naturwissenschaftlichen oder einen musisch-künstlerischen Zweig. Sie können eine dritte Fremdsprache und/oder das Fach Hauswirtschaft anbieten.

Zum festen Bestandteil des Unterrichtsangebots an den Realschulen zählen die Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen, den Naturwissenschaften und für berufsorientierende Angebote.

Abschlüsse

An der Realschule können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • An Realschulen mit einem Hauptschulbildungsgang wird für Schülerinnen und Schüler dieses Bildungsganges sowohl der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 als auch nach Klasse 10 vergeben.

Der mittlere Schulabschluss berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums oder der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.

Sind die Leistungen besonders gut und hat die Schülerin oder der Schüler bis zum Ende der Klasse 10 in mindestens vier aufeinander folgenden Schuljahren am Unterricht einer zweiten Fremdsprache teilgenommen, ist der direkte Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien oder Gesamtschulen möglich.

Foto: Alex Büttner

 

© MSB 08/2021